Ab dem neuen Jahr gilt die Brückenteilzeit. Sie bietet Beschäftigten die Möglichkeit, von einer Teilzeitstelle zurück in Vollzeit zu wechseln. Der Wermutstropfen daran: Den Anspruch gibt es nur in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten.
Deutschlandfunk, Umwelt und Verbraucher – Verbrauchertipp vom 28. Dezember 2018